Kantonales Amt für Gleichstellung und Familie

Das kantonale Amt für Gleichstellung und Familie informiert über alle Fragen zu den Themen Gleichstellung der Geschlechter, Familie und häusliche Gewalt und fungiert als Koordinationsstelle in diesen Bereichen.

Das kantonale Amt für Gleichstellung und Familie ist eine unabhängige Verwaltungseinheit, die dem Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur, dessen Vorsteher Staatsrat Mathias Reynard ist, angegliedert ist. Das kantonale Amt für Gleichstellung und Familie verfügt über 4,8 Vollzeitstellen.

Derzeit besteht das Team aus folgenden Personen:

  • Katy Solioz-François, Amtschefin
  • Linda Bonerfält, administrative Mitarbeiterin
  • Laure Crettenand, wissenschaftliche Mitarbeiterin
  • Aymeric Dallinge, spezialisierter Mitarbeiter
  • Alexandra Moulin, wissenschaftliche Mitarbeiterin
  • Stéphanie Reichenbach Milone, Juristin
  • Ursula Stüdi, wissenschaftliche Mitarbeiterin

Das kantonale Amt für Gleichstellung und Familie hat folgenden Auftrag:

  • Es berät den Staatsrat und die verschiedenen Departemente bei Fragen zur Gleichstellungspolitik, zur Familienpolitik und zur Bekämpfung häuslicher Gewalt;
  • Es koordiniert in Zusammenarbeit mit den betroffenen Instanzen (Dienststellen und Departemente der Kantonsverwaltung, Parlament, Gemeinden, Bund, Verbände) die Umsetzung der genannten Politikbereiche;
  • Es unterstützt die verantwortlichen Instanzen (Staatsrat, Rat für Gleichstellung und Familie, kantonale Konsultativkommission gegen häusliche Gewalt, thematische Kommissionen) bei der Planung der genannten Politikbereiche;
  • Es ist in den Verwaltungskommissionen oder Arbeitsgruppen, die Themen im Zusammenhang mit seinen drei Schwerpunkten behandeln, vertreten;
  • Es erteilt Forschungs- und Studienaufträge sowie andere Aufträge im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit;
  • Es wird zu allen Vorentwürfen und Entwürfen zur eidgenössischen oder kantonalen Gesetzgebung im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit zur Vernehmlassung beigezogen;
  • Es achtet auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter in den Verwaltungskommissionen, indem es der Staatskanzlei im Rahmen des Erneuerungsverfahrens seine Vormeinung abgibt. Es schlägt diesbezügliche Massnahmen vor;
  • Im Einvernehmen mit den betroffenen Kreisen konzipiert und setzt es Programme und Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung, zur Unterstützung der Familie und zur Bekämpfung häuslicher Gewalt um;
  • Es informiert regelmässig die Öffentlichkeit und organisiert Veranstaltungen zur Sensibilisierung der Bevölkerung für seine drei Tätigkeitsschwerpunkte;
  • Es gewährt finanzielle Hilfen.

In jedem Handlungsbereich des KAGF stellt sich die Frage von LGBTIQ-Diskriminierung: Genderbedingte Ungleichbehandlung und Diskriminierung, Regenbogenfamilien, Spezifisch gegen LGBTIQ-Personen gerichtete Gewalt. Konkret impliziert das kantonale Gesetz über die Anwendung des Grundsatzes der Gleichstellung von Frau und Mann das Engagement des Staates zur Bekämpfung von Diskriminierung und Umsetzung von Anreizmassnahmen.

Veröffentlicht am 27. April 2023

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