Die zugunsten der Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann tätigen Vereinigungen, Organisationen oder Institutionen können unter folgenden kumulativ erfüllten Voraussetzungen eine finanzielle Hilfe erhalten:
- das Gesuch wird für ein spezifisches Projekt gestellt;
- das Gesuch wird vor der Projektrealisierung eingereicht;
- das Projekt ergänzt das bestehende Angebot;
- das Projekt entspricht einem der folgenden Ziele:
Gleichstellung |
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Beteiligung an der Umsetzung des Grundsatzes der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in einem oder mehreren Lebensbereich/en (Beschäftigung, Familie, Politik, Bildung, Freizeit). |
Prävention und Bekämpfung jeglicher Art von Diskriminierung aufgrund der sexuellen oder romantischen Orientierung, der Geschlechtsidentität, des Geschlechtsausdrucks und der sexuellen Merkmale. |
Verstärkte Information und Sensibilisierung zum Thema Gleichstellung von Frauen und Männern und der von LGBTIQ-Personen erlebten Diskriminierung |
Häusliche Gewalt |
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Bekämpfung häuslicher Gewalt: Sensibilisierung für die Thematik und Information. |
Ausbildung der im Netzwerk zur Prävention von häuslicher Gewalt tätigen Personen. |
Familie |
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Unterstützung der Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen oder in sozialer Armut über die Angebote von Vereinigungen. |
Verbesserung der Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. |
Die Beträge werden anhand folgender Punkte gewährt:
- Art und Bedeutung des Projekts
- Übereinstimmung mit dem identifizierten Bedarf
- von der betroffenen Vereinigung, Organisation oder Institution geleistete Selbstfinanzierung
- Anzahl und Profil der begünstigten Personen
- geografische Abdeckung des Projekts
Die Gesuche werden anhand der oben genannten Kriterien und der vom KAGF festgelegten Prioritäten beurteilt.
Nicht berücksichtigt werden Projekte, mit denen ein kommerzieller Zweck verfolgt wird, oder Projekte von kommerziell ausgerichteten Strukturen. Es besteht kein Anspruch auf eine Subventionierung.
Eingabefrist |
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über CHF 2’000.00 – 4. November 2024 für Projekte mit Beginn ab Januar 2025 – 28. März 2025 für Projekte mit Beginn ab Juni 2025 |
unter CHF 2’000.00 oder Weiterbildungshilfe – Das Gesuch kann jederzeit gestellt werden. |
Ungeachtet des beantragten Betrags gilt das gleiche Verfahren.
Das KAGF teilt seinen Entscheid 5 Wochen nach der Eingabefrist mit. Folglich wird geraten, das Gesuch frühzeitig zu stellen, um noch vor dem gewünschten Projektbeginn Bescheid zu erhalten.
Die Vorgehensweise für ein Unterstützungsgesuch finden Sie in den nebenstehenden Dokumenten.
Achtung: Bei Änderungen an Ihrem Projekt (Zielsetzung, Inhalt, Zeitplan, Ort, Finanzierung usw.) ist das KAGF unverzüglich zu verständigen. Bedeutende Änderungen müssen vom KAGF genehmigt werden.
Veröffentlicht am 28. Oktober 2024