Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) will jegliche Art von Diskriminierung zwischen Frauen und Männern im Erwerbsleben beseitigen. Gemäss Gleichstellungsgesetz dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt werden – weder bei der Anstellung, Aufgabenzuteilung, Beförderung, Aus- und Weiterbildung oder Entlöhnung, noch bei der Entlassung.
Mobbing ist eine Form von psychologischer Belästigung, mit der beabsichtigt wird, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter konstant und wiederholt während mehrerer Monate aus dem Gleichgewicht zu bringen. Mobbing kann von einer oder mehreren Personen, von Kollegen/Kolleginnen oder Vorgesetzten ausgehen.
Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber, Massnahmen zu ergreifen, um seine Angestellten physisch und psychisch vor Mobbing zu schützen.
Wenn Sie das Gefühl haben, Opfer von Mobbing zu sein oder wenn Sie einen andauernden Konflikt am Arbeitsplatz durchleben, warten Sie nicht länger! Je mehr Zeit verstreicht, desto schlechter wird das Arbeitsklima und desto schwieriger wird es, wieder Vertrauen und Ruhe herzustellen.
Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber, Massnahmen zu ergreifen, um seine Angestellten physisch und psychisch vor sexueller Belästigung zu schützen.
Reagieren Sie auf jegliche Art von sexueller Belästigung sofort und bestimmt. Sagen Sie klar, dass Sie ein solches Verhalten nicht dulden.
Verlangen Sie mündlich oder schriftlich von der Person, die Sie belästigt, dass sie mit diesem Verhalten aufhört.
Kommt ein solches Verhalten wiederholt vor, notieren Sie sämtliche Zwischenfälle (Name der Person, die Sie belästigt, Datum, Uhrzeit, Ort, Wortwahl, Gesten, Tätlichkeit, Zeugen). Das wird Ihnen helfen, das Vorliegen sexueller Belästigung zu beweisen.
Erzählen Sie Ihren Vorgesetzten davon.
Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber, Massnahmen zu ergreifen, um seine Angestellten physisch und psychisch vor Belästigung zu schützen.
Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann bietet eine umfassende Dokumentation zu diesem Thema an.
Bei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts wird immer geraten, zuerst mit seinem/seiner Vorgesetzten darüber zu sprechen, um eine interne Lösung zu finden. Kommt keine Lösung zustande, wenden Sie sich an die kantonale Schlichtungsstelle für Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz. Diese vom Kanton bezeichnete Stelle amtet als Mediatorin. Ihre Leistungen sind unentgeltlich.
Bei Diskriminierung im öffentlichen Dienst wenden Sie sich an die Sozialberatung des Staates Wallis.
In der Schweiz verdienen Frauen für dieselbe Arbeit durchschnittlich 20% weniger als Männer. Das widerspricht dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG), das seit 1996 in Kraft ist.