Er zählt folgende Mitglieder:
Der Rat für Gleichstellung und Familie kann dem Staatsrat in Zusammenarbeit mit dem KAGF regierungspolitische Projekte für die Umsetzung der Gleichstellungsgrundsätze und der Unterstützung der Familie vorschlagen. Er unterstützt die Umsetzung der Gleichstellungs- und Familienpolitik durch die verschiedenen zuständigen Dienststellen.
Der Rat für Gleichstellung und Familie unterstützt das KAGF bei seinen Tätigkeiten und kann eigene Projekte zur Förderung der Gleichstellung oder zur Unterstützung der Familie umsetzen. Er gewährleistet die Verbindung zwischen den Kreisen, die er vertritt, und dem KAGF. Er evaluiert die Auswirkungen und Ergebnisse der kantonalen Gleichstellungs- und Familienpolitik und schlägt Korrektur- und Verbesserungsmassnahmen vor.
Veröffentlicht am 08.02.2018