Zum Inhalt springen
Opfer: 027 946 85 32
TäterIn: 027 924 88 02
  • fr
  • de
  • English
  • Español
  • Italiano
  • Português
  • Shqipe
  • Bosanski - Hrvatski - Srpski jezik
  • Über uns
    • Kantonales Amt für Gleichstellung und Familie
    • Rat für Gleichstellung und Familie
    • Kantonale Konsultativkommission gegen häusliche Gewalt
    • Rechtliche Grundlagen
    • Kontakt
  • Bildung
    • Bildungen Gleichstellung
    • Bildungen Familie
    • Bildungen Gewalt
  • Aktivitäten
    • Gleichstellung
    • Familie
    • Gewalt
  • Dokumentation
    • Gleichstellung
    • Familie
    • Gewalt
    • Unter der Lupe
    • Tätigkeitsberichte
  • Netzwerk
    • Gleichstellung
    • Familie
    • Netzwerk gegen häusliche Gewalt
  • Aktualitäten
    • Gleichstellung
    • Familie
    • Gewalt
  • fr
  • de
  • English
  • Español
  • Italiano
  • Português
  • Shqipe
  • Bosanski - Hrvatski - Srpski jezik
  • Kantonales Amt für Gleichstellung und FamilieDokumentationPublikationen des KagfElterliche Pflichten

    Elterliche Pflichten

    • Print "Elterliche Pflichten"
    • Download "Elterliche Pflichten" as PDF
    • Share "Elterliche Pflichten" by email
    • Share "Elterliche Pflichten" on Facebook
    • Share "Elterliche Pflichten" on Twitter
    • Share "Elterliche Pflichten" on Linkedin
    • Geburt eines Kindes

      Jedes in der Schweiz geborene Kind muss innerhalb von drei Tagen beim Zivilstandsamt des Geburtsortes gemeldet werden.
    • Name der Kinder

      Wenn Ehefrau und Ehemann bei der Heirat ihre Ledignamen behalten, müssen sie entscheiden, welchen Nachnamen ihre Kinder tragen…
    • Elterliche Sorge

      Die elterliche Sorge befugt die Eltern rechtlich dazu, Entscheidungen für ihr minderjähriges Kind zu fällen.
    • Geburts- und Familienzulagen

      Die Kinderzulage wird von der Geburt bis zum 16. Lebensjahr monatlich ausgerichtet. Im Wallis beträgt sie 275 Franken pro Monat.
    • Elterliche Pflichten

      Wenn die Eltern ihren Verantwortlichkeiten gegenüber dem Kind nicht nachkommen, können verschiedene Massnahmen ergriffen werden.
    • Unterhaltspflicht der Eltern

      Eltern müssen sich um den Unterhalt ihres Kindes kümmern – von der Geburt bis zu seiner Volljährigkeit.
    AVENUE de la GARE 33Postfach 6701951Sion+41 27 606 21 20ocef-kagf@admin.vs.chgleichstellung-familie.ch
    loader
  • Rechtliche Hinweise
  • Sitemap
  • powered by /boomerang / Illustrationen : Pauline Lugon
  • Wenn Sie weiterhin auf dieser Website surfen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies, um Ihre Benutzererfahrung zu verbessern und Besuchsstatistiken zu erstellen.OkRechtlicher Hinweis