8. Monitoring zu Zwangsheirat

Die Fälle von Zwangsheirat müssen anonym auf Bundesebene gemeldet werden.

In der Schweiz wurde ein Monitoring zu Zwangsheirat eingeführt, um sich ein genaueres Bild des Ausmasses dieses Phänomens im Land machen zu können. Die meldepflichtigen Fälle können Fälle von Zwangsheirat betreffen, Eheschliessungen Minderjähriger, Liebesverbote oder Zwang, verheiratet zu bleiben sowie Situationen, die damit zusammenhängen, in den Druck und Zwang ausgeübt werden.

Für das Jahr 2023 sind die Fälle bis am 15. März 2024 zu melden.

Falls Sie im Jahr 2023 als Fachperson oder innerhalb Ihrer Institution mit Fällen von Zwangsheirat und Zwangssituationen konfrontiert wurden, sind Sie gebeten, die Informationen an die Nationale Fachstelle gegen häusliche Gewalt weiterzuleiten. Das entsprechende Formular finden Sie hier.

Die Anonymität der Betroffenen wird strikte eingehalten und der Datenschutz ist vollumfänglich garantiert.

Schicken Sie auch eine Kopie des Formulars an unser Amt kagf-gewalt@admin.vs.ch.

Die Fachstelle Zwangsheirat wurde vom Bund damit beauftragt, landesweit als Kompetenzzentrum des Bundes für Zwangsheirat zu agieren, um die Betreuung von betroffenen Personen sicherzustellen, die Prävention zu verstärken und die Ausbildung von Fachpersonen zu fördern. Der Bundesrat hat diesen Entscheid infolge des Bundesprogramms «Bekämpfung Zwangsheiraten» gefällt, das von 2013 bis 2017 in zwei Phasen durchgeführt wurde und an dem sich auch das Wallis beteiligt hatte.

Aktualisiert am 5. Februar 2024

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