Häusliche Gewalt- was ist das?

Häusliche Gewalt – das sind nicht nur Schläge und körperliche Gewalt. Das sind auch wiederholte Äusserungen und Verhaltensweisen, die beim Opfer Angst schüren: Demütigung, Drohungen oder das Verbot, seine Familie und seinen Freundeskreis zu sehen, sind allesamt Beispiele psychischer Gewalt.

Sich ohne Einverständnis das Geld seines Partners oder seiner Partnerin zu nehmen oder sich nicht an den Haushaltskosten zu beteiligen, gilt als ökonomische Gewalt. Wenn eine Person die andere zu nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen zwingt, handelt es sich um sexuelle Gewalt. All diese Formen von Gewalt sind gesetzlich verboten und damit strafbar.

Häusliche Gewalt lässt sich nicht bloss auf die effektive Gewalttat beschränken. Sie ist ein komplexer Prozess, der sich schrittweise in eine Beziehung oder in einen Haushalt einschleicht und der alle Mitglieder betrifft.

Wie lässt sich ein Beziehungsstreit von haüslicher Gewalt unterscheiden?

Ein Konflikt oder Streit kann in jeder Art von Beziehung auftreten, vor allem in einer Familie oder in einer Partnerschaft. Dabei handelt es sich um unterschiedliche Ansichten, Meinungsverschiedenheiten zu einem bestimmten Thema, wobei zwei gleichgestellte Personen, zwei Individuen involviert sind, die beide ihre Meinung kundtun und ihren Standpunkt vertreten können.

Häusliche Gewalt oder Gewalt in der Beziehung hingegen wird von der gewaltausübenden Person unter irgendeinem Vorwand ausgelöst und zielt darauf ab, die eigene Dominanz über das Opfer zu überprüfen und zu bestätigen. Das hierarchische Dominanzverhältnis ist klar etabliert und unveränderbar. Das Opfer hat in keiner Weise die Chance oder das Recht, sich zu äussern. Jede «Krise» kommt für das Opfer einer Selbstaufgabe, einer Schwächung gleich.

Zwangsheirat

Zwangsheirat fällt auch unter den Bereich der häuslichen Gewalt: der Druck, sich entgegen dem eigenen Willen zu verheiraten; der Druck, auf eine Liebesbeziehung zu verzichten; wenn eine verheiratete Person unter Druck gesetzt wird, um keine Scheidung zu verlangen. Die Betroffenen können Fachstellen für Opfer häuslicher Gewalt oder eine Notunterkunft kontaktieren.

2017 hat der Bund einer Stelle, die auf das Thema Zwangsheirat und auf die Hilfe für Direktbetroffene spezialisiert ist, ein Mandat erteilt. Diese Fachstelle bietet Betroffenen und Fachleuten gleichermassen Beratung und Coachings an:

Fachstelle Zwangsheirat
Kompetenzzentrum des Bundes
Gratis-Helpline: 0800 800 007
info@zwangsheirat.ch

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